Moderne Überwachungskameras erhöhen die Sicherheit und schrecken Einbrecher ab. Kritisch wird es jedoch, wenn man sich als Nachbar beobachtet fühlt. Ist eine gütliche Einigung nicht zu erreichen, kann eine Rechtsschutzversicherung helfen.
Videoüberwachung ist ohne weiteres zulässig, solange sie ausschließlich das eigene Grundstück erfasst. Geraten auch Teile des Nachbargrundstücks oder öffentlicher Grund ins Blickfeld der Überwachungskamera, entsteht ein Problem: Andere Personen dürfen nur gefilmt oder fotografiert werden, wenn sie ausdrücklich ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Das ist üblicherweise nicht der Fall, wenn eine Überwachungskamera ohne Absprache fremde Grundstücke erfasst. Prinzipiell gilt: Das Filmen von fremdem Grund ist nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn es schon mehrfach zu Einbrüchen kam und die Täter immer wieder über ungesichertes Nachbargelände auf das betroffene Grundstück gelangten. Hier ist im Einzelfall das berechtigte Interesse des Eigentümers gegen den Schutz personenbezogener Daten abzuwägen. Falls Sie sich von der Überwachungskamera eines Nachbarn gestört fühlen, hilft oft ein klärendes Gespräch. Bleiben Sie freundlich und schlagen Sie vor, den Kamerawinkel so zu ändern, dass Sie sich nicht mehr belästigt fühlen. Weisen Sie nötigenfalls aber auch auf die rechtlichen Regeln hin, denn möglicherweise ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, dass er öffentlichen Grund oder Teile Ihres Grundstücks nicht ohne Ihre Einwilligung überwachen darf.
Weigert sich der Nachbar, ist ein Rechtsstreit leider manchmal unumgänglich. Gut, wenn Sie in diesem Fall rechtsschutzversichert sind. Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten für die anwaltliche Beratung, denn ein fachlich versierter Anwalt kann die rechtliche Situation am besten einschätzen und die richtigen Schritte empfehlen. Auch die Kosten für außergerichtliche Einigungen und Mediationen ohne Gerichtsverfahren werden übernommen. Sollte der Streitfall wirklich vor Gericht gehen, deckt die Rechtsschutzversicherung Ihre Gerichtskosten, einschließlich der Kosten für Zeugen, Sachverständige und andere Verfahrenskosten.