Kfz-Alleinfahrertarif: Womit Sie bei Verstößen rechnen müssen     

Mit Alleinfahrertarifen lässt sich in der Kfz-Versicherung bares Geld sparen. Wer niemand anderes ans Steuer lässt, zahlt oft bis zu 20 % weniger Beitrag. Allerdings drohen finanzielle Folgen, wenn ein anderer als der angegebene Fahrer Schäden verursacht.

Wichtig zunächst: Auch wenn ein Alleinfahrertarif abgeschlossen wurde, springt der Kfz-Versicherer im Schadenfall zuverlässig ein, ganz gleich wer am Steuer saß. Im Nachhinein drohen allerdings Sanktionen. Das kann die rückwirkende Nachberechnung des Beitragsunterschieds zum Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis sein oder auch die Heraufsetzung der Selbstbeteiligung. Je nach Vertrag muss man zudem mit Regressforderungen des Versicherers bis zu 5.000 Euro rechnen. In Notsituationen machen die Versicherer aber Ausnahmen und erlauben, dass eine andere als die laut Alleinfahrertarif berechtigte Person am Steuer sitzt. Das ist beispielweise der Fall, wenn der Kfz-Halter selbst dringend ins Krankenhaus gefahren werden muss und kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Probleme kann es allerdings schon geben, wenn man nach einem Lokalbesuch dem Lebenspartner die Schlüssel in die Hand drückt, denn diesen Fall werten die Versicherer nicht als Notfall.

Ob man sich etwa wegen eines Knochenbruchs oder einer anderen vorübergehenden Fahrbehinderung trotz Alleinfahrertarifs längere Zeit von einer anderen Person fahren lassen darf, wird von den Kfz-Versicherern unterschiedlich gehandhabt. Besser man informiert den Versicherer rechtzeitig, um Kosten und Ärger zu sparen. In der Regel ist es möglich, den Fahrerkreis vorübergehend zu erweitern. Vorteil: Der Mehrbeitrag ist vergleichsweise gering, bei einem Schadenfall drohen keine finanziellen Sanktionen. Manche Versicherer verzichten sogar auf einen Zusatzbeitrag, wenn es nur um einen kurzen Zeitraum geht.

 

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