Immer wieder zünden Randalierer Autos an. Allein in Berlin gingen 2019 fast 500 Fahrzeuge in Flammen auf. In den seltensten Fällen werden die Täter ermittelt und haftbar gemacht. Die einfache Kfz-Haftpflichtversicherung greift bei Brandstiftung nicht. Auf der sicheren Seite sind Sie nur mit einem Teil- oder Vollkaskoschutz für Ihren Wagen.
Brandschäden am Fahrzeug werden von der Kfz-Teilkaskoversicherung ersetzt, sofern Sie eine solche Police abgeschlossen haben. Die Teilkasko greift zum Glück auch, wenn das Fahrzeug mutwillig von Unbekannten angezündet wurde. Im Ernstfall tragen Sie als Geschädigter nur die vereinbarte Selbstbeteiligung aus eigener Tasche, den Rest übernimmt der Versicherer. Kommt es durch die Brandstiftung zum Totalschaden, erstattet der Kaskoversicherer je nach Vertrag bis zu 6, 12, 18 oder sogar 24 Monate nach Erstzulassung den Neupreis des Fahrzeugs oder den Kaufpreis, hier lohnt ein Blick in den Vertrag. Nach dieser Frist wird nur der Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt, also der Preis eines gleichwertigen Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Lediglich bei Schäden durch bürgerkriegsähnliche innere Unruhen bräuchte der Versicherer grundsätzlich nicht zahlen. Auch bei Straßenkrawallen mit fliegenden Brandsätzen oder Brandstiftung greift aber der Teilkaskoschutz nach Rechtssprechung deutscher Gerichte ohne wenn und aber. Auch Glasbruch ist in der Kfz-Teilkasko übrigens versichert, selbst wenn die Scheiben des Fahrzeugs absichtlich durch Schläge, Tritte oder Steinwürfe zerstört werden.
Rund 250.000 Fälle mutwilliger Beschädigung verzeichnen deutsche Kfz-Versicherer jährlich. Kein Schutz durch die Kfz-Teilkasko besteht allerdings, wenn Randalierer die Motorhaube Ihres Wagens einbeulen, Außenspiegel abbrechen oder tiefe Schlüsselkratzer im Lack hinterlassen. Solche Schäden ersetzt nur die Kfz-Vollkaskoversicherung. Teilkaskoschäden wie Brand, Glasbruch oder Diebstahl sind in der Vollkasko automatisch mitversichert. Tipp: Ein guter Vollkaskoschutz ist vor allem für Neufahrzeuge unverzichtbar. Neben Vandalismus sind dann auch Schäden abgesichert, die man selbst dem eigenen Wagen zufügt, etwa wenn man einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht oder bei rutschiger Straße von der Fahrbahn abkommt.