Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Sie finanziell, wenn Sie wegen einer schweren Erkrankung nach einem Unfall (ca. 13% aller Fälle entstehen durch Unfall) oder ihren Beruf nicht mehr (i.d.R. zu mindestens 50%) ausüben können. Ein Billigvertrag mit eingeschränkter Leistung und zu kurzer Leistungsdauer nützt im Ernstfall allerdings oft wenig. Unser Blick in die Tarifunterlagen sorgt für Gewissheit.
Stichwort abstrakte Verweisung: Ihre private Berufsunfähigkeitsrente muss sicher fließen, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig sind. Achten Sie darauf, dass die Rente bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit ohne wenn und aber gezahlt wird, solange Sie keiner neuen Arbeit nachgehen, die Ihrer bisherigen beruflichen Stellung entspricht (das wäre dann eine konkrete Verweisung). Andernfalls kann der Versicherer die Leistung verweigern, wenn Sie trotz Berufsunfähigkeit auch nur theoretisch in einer anderen, halbwegs gleichwertigen Tätigkeit einsetzbar wären. Das fordert kein seriöser Anbieter mehr, aber in älteren Verträgen ergeben sich schon Lücken. Wer beispielsweise als Handwerker wegen Rückenproblemen berufsunfähig wird, müsste sich dann auf eine Verkäufertätigkeit im Baumarkt verweisen lassen – egal, ob er eine solche Arbeit überhaupt findet oder nicht. Versichern Sie außerdem einen ausreichend lange Laufzeit. Läuft die BU-Versicherung nur bis zum 55. Lebensjahr, gibt es kein Geld, wenn Sie mit 56 Jahren berufsunfähig werden. Besser, der Vertrag läuft bis zum tatsächlichen Renteneintritt, also bis zum 67. Lebensjahr. Eine kürzere Laufzeit spart zwar Prämie, dann sollten sie aber rechtzeitig sicher stellen, dass sie die Zeit bis zur Altersrente finanziell gut überbrücken können. Bei Vertragsabschluss sollte der Versicherer nur nach Krankheiten fragen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Am besten vor dem Vertragsschluss den Hausarzt um Mitteilung aller Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden in diesem Zeitraum bitten und gegebenenfalls korrigieren lassen, wenn da etwas falsches drin steht. So ist sichergestellt, dass der Versicherungsschutz später nicht wegen falscher oder fehlender Angaben über Vorerkrankungen gefährdet ist.
Für die Meldung der Berufsunfähigkeit sollte keine Ausschlussfrist gelten. Andernfalls kann es zum Streit kommen, wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeit beispielsweise wegen eines langen Klinikaufenthalts erst einige Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit mitteilen, obwohl Sie den Versicherer laut Vertragsbedingungen innerhalb einer kürzeren Frist hätten informieren müssen. Als Nachweis der Berufsunfähigkeit sollte eine fachärztliche Bescheinigung darüber ausreichen, dass man seinen Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate lang nicht ausüben kann (Prognosezeitraum). Die „Gelbe-Schein-Regelung“ sichert die vorläufige Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei mindestens sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung. Gute Versicherer leiten sogar rückwirkend ab Beginn der Erkrankung, die die Berunfsunfähigkeit ausgelöst hat.
Sie suchen einen zuverlässigen Berufsunfähigkeitsschutz mit guten Leistungen? Lassen Sie sich jetzt von uns beraten!