Hobby-Drohne: Nicht ohne Versicherungsschutz!

Immer mehr Menschen in Deutschland sind stolze Besitzer einer Drohne bzw. eines Kopters: Allein im Jahr 2015 wurden 300.000 Modelle der kleinen Fluggeräte verkauft. Doch viele wissen nicht, dass der Betrieb einer Drohne auch große Sicherheitsrisiken bereithält.

 

Als Anfang August ein Flugzeug der Lufthansa den Flughafen München ansteuerte, bekam der Pilot plötzlich Panik: beim Landeanflug tauchte eine Drohne neben ihm auf, in nur 1.700 Meter Höhe. Und so eine Drohne kann die Landung eines Flugzeuges erheblich gefährden.

„Ein größerer Vogel wie etwa ein Kranich, der ins Triebwerk gerät, kann ein Flugzeug in Bedrängnis bringen“, erklärt Klaus-Dieter Scheuerle, Chef der Deutschen Flugsicherung, gegenüber n-tv. Wenn eine Drohne beim Landesanflug ins Triebwerk gerate, wisse keiner, was passiere. Sogar ein Absturz sei denkbar. Seit dem Zwischenfall fahndet die Polizei nach dem Besitzer des Kopters.

Drohnen bedeuten also ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko, und das hat auch die Bundesregierung erkannt. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) plant laut dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ eine deutliche Verschärfung der Gesetze. Wenn Hobbypiloten künftig eine Drohne ab 250 Gramm fliegen wollen, sollen sie eine Plakette mit Namen und Adresse an ihrem Fluggerät anbringen müssen. Auch ist für Fluggeräte ab 5 Kilo Gewicht eine Führerscheinpflicht vorgesehen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird aktuell von der Bundesregierung vorbereitet.

 

Haftpflicht ist Pflicht

Aufgrund der hohen Sicherheitsrisiken, die so eine Drohne mit sich bringt, hat der Gesetzgeber auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz erhöht. Seit 2016 ist es Pflicht für Hobby-Piloten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu haben – unabhängig von Gewicht und maximaler Flughöhe des Kopters.

Eine private Haftpflichtversicherung leistet in der Regel nur begrenzten Schutz. Ob und in welchem Umfang Drohnenflüge abgesichert sind, muss im Vertrag nachgelesen werden. Denn nur, wenn die Leistung explizit genannt wird, springt die Versicherung auch bei einem Schaden durch Drohnen ein. Üblich ist die Begrenzung auf ein Höchstgewicht des Flugapparates: zwischen 5 und 25 Kilo. Viele Versicherer verlangen einen Aufpreis bzw. bieten die Absicherung nur in den teureren Plus- oder Premium-Tarifen.

Alternativ kann auch eine spezielle Drohnenversicherung abgeschlossen werden, deren Schutz meist umfänglicher ist. Auch Modellflug-Versicherungen bieten Absicherung. Wer einem Verein angehört, kann darüber hinaus von Gruppen-Tarifen profitieren, die oft schon bei Mitgliedschaft greifen: aber nur, wenn die Drohnen auf bzw. über dem Vereinsgelände fliegen.

Wichtig ist aber darüber hinaus, alles zu vermeiden, was Mitmenschen gefährden könnte. Die Gebiete rund um Flughäfen oder Atomkraftwerke sind in der Regel ohnehin Flugverbots-Zonen für Kopter. Aber auch in der Nähe von Straßen, großen Menschenansammlungen, Polizeieinsätzen oder Industrieanlagen sollte auf einen Start verzichtet werden. So erregten bundesweit bereits mehrere Fälle Aufmerksamkeit, bei denen die Drohne in die Windschutzscheibe eines Autos krachte – eine Gefahr, die tödlich enden kann.

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