Wer bei seinem Versicherer Geld sparen will, der sollte darüber nachdenken, die Prämie nicht monatlich oder im 3-Monats-Turnus zu überweisen, sondern als Jahresbeitrag. Denn die Versicherer verlangen praktisch eine Strafe – Ratenzuschlag genannt – wenn keine jährliche Zahlung kommt, weil sie so einen teilweisen Zahlungsaufschub gewähren, denn prinzipiell ist die Prämienzahlung immer im voraus fällig.
Manchmal sind es ganz kleine Tricks, mit denen man bei Abschluss einer Versicherung Geld sparen kann. Vorausgesetzt freilich, der Verbraucher kennt diese. Und so lohnt es sich, im danach zu fragen, welche Zahlungsoptionen ein Versicherer anbietet. Oft sind vier Modelle möglich: monatlich, quartalsweise (also alle drei Monate), halbjährlich oder jährlich. Diese können in der Regel auch während der Laufzeit einer Versicherung gewechselt werden.
Wer mit seinem Versicherer keine jährliche Zahlung vereinbart, kann nämlich in manchen Sparten bis zu 9 Prozent des Beitrages draufzahlen. Das gilt zum Beispiel für die Kfz-, Haftpflicht-, Sach- und Unfallversicherung. Sogar bei Lebens- und Krankenversicherungen sind unter Umständen Einsparungen möglich, wenn man auf monatliche Zahlung verzichtet.
Der Grund für den Vorteil ist leicht zu benennen: eine monatliche Zahlungsweise bekommt Versicherer einen Teil des Geldes später und kann damit noch nicht wirtschaften. Hinzu kommt der etwas höhere Verwaltungsaufwand und das wird folglich mit Zuschlägen „bestraft“. Bei jährlicher Zahlweise ist dieser Aufwand hingegen geringer. Gerade bei kapitalbildenden Versicherungen mit langer Laufzeit macht die jährliche Zahlung schnell viel aus. Denn je mehr Geld im Spartopf ist, desto mehr kann auch verzinst werden!
Die Sache hat freilich auch einen Haken: man muss den Jahresbeitrag einmal komplett vorschießen. Was sich aber lohnt, wenn am Ende mehr im Sparstrumpf ist – und auch mehr Kapital, das Zinsen abwirft. Wenn man die jährlichen Hauptfälligkeiten seiner Versicherungen über das Jahr verteilt, läßt sich das leichter verkraften. Selbst eine kurzfristige Nutzung des Dispolimits bei der Bank ist meist günstiger als der Ratenzuschlag. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung.
Beispiele: monatliche Zahlung
5% Ratenzuschlag entspricht 11,35 % Effektivzins
7% Ratenzuschlag entspricht 16,14 % Effektivzins
9% Ratenzuschlag entspricht 21,09 % Effektivzins
vierteljährliche Zahlung
5% Ratenzuschlag entspricht 14,10 % Effektivzins
3% Ratenzuschlag entspricht 8,03 % Effektivzins
halbjährliche Zahlung
3% Ratenzuschlag entspricht 12,37 % Effektivzins
2% Ratenzuschlag entspricht 8,16 % Effektivzins.