Drängler riskieren Fahrerlaubnis

Wer andere im Straßenverkehr auf gefährliche Weise nötigt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen – insbesondere, wenn er nicht bereit ist, seine Fahreignung durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten nachzuweisen. Diese Entscheidung hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof München getroffen. Ein Autofahrer in Bayern fiel durch besonders aggressiven Fahrstil auf. Über eine Strecke von mehr als 500 Metern fuhr er so dicht auf das Fahrzeug einer Zivilstreife auf, dass weder sein Kennzeichen noch der Kühlergrill im Rückspiegel der Beamten erkennbar waren.

Dabei betätigte der Drängler wiederholt Hupe und Lichthupe, um sich die Vorbeifahrt zu erzwingen. Bei der anschließenden Kontrolle beleidigte der Mann die Polizisten. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn wegen versuchter Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und sprach ein einmonatiges Fahrverbot aus. Das zuständige Landratsamt forderte ihn zudem auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, um Zweifel an seiner Fahreignung zu klären. Als der Berufskraftfahrer das angeforderte Gutachten nicht fristgerecht beibrachte, wurde ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen.

Gegen diese Entscheidung klagte er vor dem Verwaltungsgerichtshof München, allerdings ohne Erfolg. Das Landratsamt habe zu Recht ein MPU-Gutachten verlangt, so das Gericht. Es spiele keine Rolle, dass der Kläger erstmals strafrechtlich im Straßenverkehr in Erscheinung getreten sei und bisher keine Eintragungen im Fahreignungsregister habe. Die versuchte Nötigung sei durch Hartnäckigkeit und gefährliches Handeln geprägt gewesen. Diese Umstände ließen darauf schließen, dass der Mann eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstelle – umso mehr, da er täglich als Berufskraftfahrer unterwegs ist. Verweigert er eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kann auf die Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geschlossen werden (Az. 11 CS 21.2148).

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