Das ändert sich 2021 bei der Bausparförderung:
Höhere Einkommensgrenze:
Nicht jeder bekommt Wohnungsbauprämie. Die gibt es nur, wenn ein bestimmtes Einkommensniveau nicht überstiegen wird. Dieses Niveau (zu versteuerndes Einkommen) wurde dieses Jahr für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Ehepaare auf 70.000 Euro angehoben. |
Höherer Fördersatz:
Die Wohnungsbauprämie wurde auf zehn Prozent angehoben.
Berücksichtigungsfähiger Beitrag:
Die Wohnungsbauprämie gibt es nicht auf beliebig hohe Beiträge, die in Bausparverträge fließen. Hier gab es bisher eine Obergrenze. Diese wurde auf 700 Euro für Alleinstehende bzw. das Doppelte für Ehepaare angehoben. Entsprechend können jährlich maximal 70 bzw. 140 Euro Wohnungsbauprämie in einen Vertrag fließen.
Diese Verbesserungen lassen das Bausparen noch lange keine attraktive Geldanlage werden, kann aber für (potentielle oder bereits tatsächliche) Wohneigentumsbesitzer sinnvoll sein.