7 typische Kundenfragen zum Corona-Virus (Covid-19)

1. Zahlt meine Reiserücktrittversicherung, wenn ich meine Reise nicht antreten kann?  

Eine Reiserücktrittsversicherung leistet beispielsweise bei einer unerwartet schweren Erkrankung. Dazu zählt natürlich auch die Erkrankung an Covid-19. Die bloße Ansteckungsgefahr oder die Angst vor einer Infizierung ist hingegen kein Leistungsgrund. Die gute Nachricht: Viele Fluggesellschaften, Hotels oder die Deutsche Bahn sind mittlerweile sehr kulant in Bezug auf Stornierungskosten.

2. Zahlt meine Reisekrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Covid-19 erkranke? 

Ja, bei einer Infektion sind Ihre Kunden über eine Reisekrankenversicherung abgesichert. Das gilt auch, wenn sich Ihr Kunde in einem Land befindet, für das aktuell Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bestehen. Außerdem kann der Schutz auch über den versicherten Zeitpunkt hinausgehen, wenn sich der Aufenthalt aufgrund von Quarantäne oder Ausreiseverbot unfreiwillig verlängert. Da lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

3. Wer zahlt die Kosten für einen Corona-Test? 

Das hängt von der Entscheidung des Arztes ab. Wenn dieser aufgrund der vorliegenden Symptome einen Test anordnet, übernimmt die Krankenkasse die bis zu 300 Euro teure Untersuchung. Möchte sich Ihr Kunde ohne ärztliche Weisung testen lassen, übernimmt er die Kosten selbst. Dabei ist es unerheblich, ob der Test positiv oder negativ ausfällt. Die gleichen Vorgaben gelten auch für Privatpatienten.

4. Habe ich Anspruch auf Krankentagegeld, wenn ich in Quarantäne muss? 

Auch wenn die Quarantäne länger als sechs Wochen dauert, wird die Krankentagegeldversicherung in der Regel nicht leisten. Der Versicherungsfall ist laut Musterbedingungen auf „die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ beschränkt. Quarantäne ist allerdings keine Krankheit. Anders verhält es sich natürlich bei einer Infektion mit Covid-19. In diesem Fall springt natürlich die Krankentagegeldversicherung ein, wenn alle Fristvoraussetzungen erfüllt sind.

5. Wann zahlt die BU-Versicherung? 

Es ist nicht bekannt, dass eine Corona-Infektion bisher zu einer Berufsunfähigkeit geführt hat. Sollte es allerdings zu einem solchen Fall kommen, sind Ihre Kunden, die bereits eine BU-Versicherung haben, abgesichert. Schließlich kommt es bei einer BU nicht darauf an, welche gesundheitliche Einschränkung eingetreten ist.

6. Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung für den Umsatzausfall? 

Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift nur dann, wenn die Betriebsunterbrechung auch auf einen Sachschaden durch eine versicherte Gefahr zurückzuführen ist. Viruserkrankungen bzw. Pandemien zählen in der Regel nicht zu den versicherten Gefahren. Gleiches gilt auch für den Fall, dass ein Lieferant in der Lieferkette ausfällt. Dann wird der Versicherer den Schaden nur übernehmen, wenn der Ausfall auf einen Sachschaden beim Lieferanten zurückzuführen ist.

7. Was passiert, wenn ich meinen Betrieb schließen muss? 

Ob eine Betriebsschließungsversicherung die Folgen des Coronavirus für den Betrieb bzw. die Entschädigungskosten für eine Betriebsschließung durch behördliche Auflagen übernimmt, hängt von den Bedingungen des Versicherers ab. Das Coronavirus wurde erst kürzlich in das Infektionsschutzgesetz unter dem Paragraphen sechs aufgenommen. Umfassen die Bedingungen allgemeingültig die Paragraphen sechs und sieben des Gesetzes, so leistet der Versicherer Entschädigung, wenn die zuständige Behörde den Betrieb schließt.

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