Wenn Sie mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, sollten Sie den Europäischen Unfallbericht mitführen: Ein mehrsprachiges Dokument, das alle für die Schadenregulierung nötigen Fakten erfasst. Der Europäische Unfallbericht erleichtert es entscheidend, den Unfallhergang gleich vor Ort zu protokollieren und Schäden mit den Kfz-Versicherer später ohne Schwierigkeiten abzuwickeln.
Bei kleineren Blechschäden kommt die Polizei oft nicht mehr zum Unfallort. Trotzdem muss der Schaden dokumentiert werden, damit sich die Haftungsfrage später zweifelsfrei klären lässt. Hilfreich ist in diesem Fall der Europäische Unfallbericht – ein europaweit einheitlicher Vordruck, den man zusammen mit den Vertragsunterlagen vom eigenen Kfz-Versicherer erhält oder unten heruntergeladen werden kann. Der Unfallbericht sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, damit er im Notfall sofort zur Hand ist. Den Vordruck am besten gleich am Unfallort ausfüllen, von Beteiligten und Zeugen unterschreiben lassen und dem Kfz-Versicherer zuschicken. Die Fragen sollten so genau wie möglich beantwortet werden, damit der Unfallhergang zweifelsfrei aufgeklärt werden kann. Ein aussagekräftiger Unfallbericht wird von Behörden und Versicherern in aller Regel als Beweismittel anerkannt. Achtung allerdings: Ein Schuldanerkenntnis ist die Unterschrift unter den Europäischen Unfallbericht für keinen der Unfallgegner. Wer seine Schuld ausdrücklich anerkennt, ohne dass sein Kfz-Versicherer den Schadenhergang zuvor prüfen konnte, riskiert den Kfz-Haftpflichtschutz, weil es ihm die Möglichkeit nimmt, unberechtigte Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach abzuwehren.
In vielen Fällen kann es sich übrigens lohnen, kleinere selbstverschuldete Schäden aus der eigenen Tasche zu zahlen, um den erreichten Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Den genauen Betrag, den man maximal selbst zahlen sollte, kann man sich vom eigenen Kfz-Versicherer ausrechnen lassen. Diese Grenze ist abhängig vom bisher erreichten Rabatt und den Rückstufungsregeln des Versicherungstarifs. Kundenfreundliche Versicherer machen Angebote gegen Prämienzuschlag mit Rabattschutz und erlauben einen Schaden, ohne den Beitrag sofort zu erhöhen. Der „Rabattretter“ greift nur, wenn man sich schon in der bestmöglichen Schadenfreiheitsklasse befindet.