Eine Wohngebäudeversicherung ist quasi ein Muss. Bei einem Brandschaden trägt der Versicherer dann alle Kosten, um die Immobilie wieder in Stand zu setzen oder auch komplett wieder aufzubauen. Eingeschlossen sind alle festen Gebäudeteile. Dazu gehören Wände, Mauern, Dachstühle, Türen und Treppen sowie auch fest verlegte Teppiche, Tapeten und Wandverkleidungen. Beim Abschluss einer solchen Police sollte auch auf die Aufräum- und Abrisskosten geachtet werden. Die sollten immer inbegriffen sein. Falls sich im Laufe der Zeit die Quadratmeterzahl des Gebäudes durch Um- oder Anbauten verändert, muss meistens im Vertrag angepasst werden. In unserem Wohngebäudekonzept reicht allerdings die korrekte Angabe der Wohn- und ggf. Gewerbeeinheiten. Hausratversicherung fast genauso wichtig Fast ebenso wichtig ist im Brandfall eine Hausratversicherung. Sie kommt in der Regel für verlorene oder beschädigte Gegenstände innerhalb des Hauses auf. Auch Bargeld und Wertpapiere gehören dazu. Hier gibt es meist eine Obergrenze auf die man achten sollte. Die Höhe der Entschädigung, für die die Hausratversicherung im Fall der Fälle aufkommt, ist im Vertrag festgelegt. Deshalb ist es wichtig, sich einen Überblick vom Wert des eigenen Besitzes zu schaffen, damit auch alles mitversichert ist. Durchschnittsformel ist eine Annahme von 650 Euro Wert je Quadratmeter Wohnfläche. Bei 80 Quadratmetern Wohnfläche bedeutet das beispielsweise eine Versicherungssumme von 52.000 Euro, die die Versicherung im Schadensfall maximal ohne Anrechnung einer Unterversicherung ersetzt. Hier ist es wichtig, regelmäßig den eigenen Besitz zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn falls über die Jahre ein höherer Wert entsteht, wächst die Entschädigungssumme im Vertrag schließlich nicht automatisch mit. Der Besitz besonderer Wertgegenstände, wie außergewöhnlich teuren Schmuck, muss im Schadenfall glaubhaft gemacht werden. Ideal ist es, Anschaffungsrechnungen außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Sinnvoll ist es, zu fotografieren, um den Wert zu dokumentieren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des sogenannten Unterversicherungsverzichts. Hier verzichtet die Versicherung im Schadenfall darauf, den tatsächlichen Wert des Hausrats zu prüfen und übernimmt die entstandenen Kosten ohne Abzug und bis zur Höhe der vereinbarten Summe. Im oben genannten Beispiel sind das also 52000 €. Auch eine Klausel zur groben Fahrlässigkeit ist buchbar (und wird bei uns immer mit eingeschlossen). Ein Beispiel hierfür ist der vergessene Adventskranz, der dann den Rest des Eigenheims zerstören kann. Ein solcher Fall wäre damit abgesichert. Fotos machen und Ruhe bewahren Falls der Fall der Fälle nun aber wirklich einmal eintreten sollte, ist es wichtig, den Schaden sofort der Versicherung zu melden. Auch wenn das Feuer einzelne Gegenstände völlig zerstört hat: Nichts verändern oder wegräumen, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Ist das unvermeidlich, um weiteren Schaden zu verhindern, sollte man unbedingt aussagekräftige Fotos machen und alles dokumentieren. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung.