Handy-Versicherungen: Vorsicht vor dem Kleingedruckten!

Viele Groß- und Elektromärkte werben für spezielle Smartphone- oder Tablett-Versicherungen um Kunden. Oft sind in den Verträgen Klauseln formuliert, die dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert. Dringend braucht sie keiner.

Wer im Elektro-Großmarkt ein Smartphone oder Tablet kauft, dem wird oft auch eine Handy-Versicherung angeboten. Derartige Tarife sollten Sie aber nicht blind abschließen. Mit Kosten von drei bis vier Euro und mehr sind die Policen für ein einzelnes Gerät recht teuer. Die Vertragsklauseln sind oft intransparent, so dass der Versicherer nur selten zahlen muss.

Vertragsklauseln erschweren, dass der Versicherte eine Leistung bekommt

Eine solche intransparente Klausel bezieht sich auf den Fall, dass das Smartphone geklaut wird. Eigentlich sollte die Versicherung hierfür aufkommen. Doch im Kleingedruckten der Verträge findet sich oft folgende Formulierung: Das Handy ist „im persönlichen Gewahrsam sicher mitzuführen“.

Eine solche Formulierung führt dazu, dass der Versicherer selten zahlen müsse, wenn sich tatsächlich Langfinger des Smartphones ermächtigen. Denn sie verpflichtet den Versicherungsnehmer dazu, spezielle Schutzvorkehrungen zu treffen. Wird das Handy in der Handtasche mitgeführt, muss der Reißverschluss beispielsweise durch ein extra Zahlenschloss gesichert sein. Das ist lebensfremd.

Ein weiterer Pferdefuß in den Verträgen: In der Regel wird der Zeitwert des Gerätes ersetzt statt des Neuwertes. Mit bitteren Konsequenzen. Die erstattete Leistung kann sich schon nach einem Jahr um die Hälfte reduzieren, denn Zeitwert heißt nicht Wiederbeschaffung eines Gebrauchten, sondern Kaufpreis minus Abschreibung. Und viele Versicherer zahlen nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Schon wer bei der Benutzung eine Tasse Kaffee trinkt, muss damit rechnen, dass der Versicherer nicht oder deutlich weniger zahlt.

Versicherungsverträge lesen, bevor man sie abschließt!

Doch die Idee, dass man Versicherungsverträge fix an der Kasse beim Kauf eines Gerätes abschließt, verletzt auch eine Faustregel, die alle Verbraucher beachten sollten. Wer eine Versicherung zeichnet, sollte sich zumindest einmal mit den Verträgen auseinandergesetzt haben. Das heißt, sich dafür Zeit zu nehmen und den Vertrag aufmerksam durchzulesen. Wenn man Klauseln nicht versteht, kann man sie sich von einem Versicherungsexperten erläutern lassen.

Wer sein Gerät nur gegen Einbruchdiebstahl absichern will, dem dürfte auch eine herkömmliche Hausratversicherung reichen. Sie zahlt nicht nur bei Beschädigung durch beispielsweise Brand in den eigenen vier Wänden. Auch greift sie, wenn das Gerät unter Androhung oder Anwendung von Gewalt geraubt wird.

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