Keine guten Neuigkeiten für gesetzlich Krankenversicherte: Im neuen Jahr heben viele Krankenkassen die Zusatzbeiträge an, zum Teil sogar deutlich. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, werden 59 von 88 bundesweit geöffneten Kassen teurer.
Die Bundesregierung hat den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung vor einem Jahr auf 14,6 Prozent des Bruttolohnes gesenkt und sprach davon, dass Kassenpatienten entlastet werden sollen. Der Haken dabei: Seitdem können die Krankenkassen individuelle Zusatzbeiträge festlegen, wenn die ihnen zugeteilten Gelder nicht ausreichen. Und genau dies tun viele Versicherungen nun tatsächlich, sehr zum Leidwesen ihrer Mitglieder. Zwei von drei Anbietern heben 2016 die Zusatzbeiträge an!
Anstieg um bis zu 0,6 Prozentpunkte
Bei den Krankenkassen mit den höchsten Beitragssprüngen müssen die Versicherten ein Plus von 0,6 Prozentpunkten zahlen. Bei einem Monatsverdienst von 2.500 Euro bedeutet dies Mehrkosten von 180 Euro im Jahr. Ursache für den Mehrbedarf sind steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem aufgrund der Alterung der Gesellschaft und Mehrausgaben bei den Medikamenten. Ärgerlich: Teuerungen im Gesundheitssystem müssen die Arbeitnehmer seit der Reform allein schultern – der Arbeitgeberanteil wurde gedeckelt.
Doch abfinden müssen sich die Versicherten mit der Teuerung nicht. Wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Kassenpatienten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, um sich einen neuen Anbieter zu suchen. Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, sobald die Krankenkasse ihre Mitglieder schriftlich über die Erhöhung des Beitrages informiert hat. Der Versicherer ist verpflichtet, jeden einzelnen Versicherungsnehmer spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit auf die Änderung hinzuweisen. Weil dies in der Regel im Dezember geschieht, sollten sich Wechselwillige noch schnell informieren!
Beitrag nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal
Die Höhe des Beitrages ist aber nicht alleiniges Entscheidungsmerkmal für oder gegen eine Krankenkasse. Wichtig ist unter anderem auch die Service- und Beratungsqualität. Wer mit seinem Versicherer bisher gute Erfahrungen gemacht hat, sollte deshalb genau abwägen, ob er zu einer anderen Kasse wechselt.
Sogar bei den Kassenleistungen beobachten Fachleute zunehmend Unterschiede. Manche Versicherungen zahlen zum Beispiel ein sogenanntes „Rooming In“, wenn das Kind ins Krankenhaus muss: Eltern profitieren dann von einer Unterbringung in der Nähe der medizinischen Einrichtung. Die Bezuschussung von Gesundheits- und Ernährungskursen fällt auch höchst unterschiedlich aus. Damit jeder Versicherte den passenden Anbieter findet, wird deshalb die Kundenberatung in der GKV immer bedeutender. Versicherungsvermittler können hier mit ihrem Know-how behilflich sein.
Wer genug verdient, kann auch einen Wechsel in die Private Krankenversicherung in Betracht ziehen. Auch hier ist eine Beratung wichtig, da die Leistungen in der PKV noch stärker differenzieren. Arbeitnehmer müssen im neuen Jahr mehr verdienen, wenn sie sich privat versichern wollen. Die hier maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) stieg von bislang 54.900 Euro auf 56.250 Euro im Jahr.